Standard – Umgangssprache – Dialekt
Den folgenden drei Begriffsbestimmungen (nach Prof. Dr. Rupert Hochholzer) ist vorauszuschicken, dass es sich hierbei nicht um klar voneinander abzugrenzende Sprachvarietäten handelt. Vielmehr kann man von einem Kontinuum der inneren Mehrsprachigkeit ausgehen und davon, dass die Sprechenden – je nach Situation und Gesprächspartner/-in – sich auf den Ebenen zwischen Dialekt und Standardsprache hin- und herbewegen, wenn sie die verschiedenen Varietäten beherrschen.
Standardsprache
Standardsprache (auch, eher wertend: Hochsprache, Nationalsprache) ist die deskriptive Bezeichnung für die historisch legitimierte, überregionale, mündliche und schriftliche Sprachform der Sprachbevölkerung. Entsprechend ihrer Funktion als öffentliches Verständigungsmittel unterliegt sie einer weitgehenden Kodifizierung von Wortschatz, Grammatik und Rechtschreibung sowie einer (z. T. amtlichen) Normierung, die über öffentliche Medien und Institutionen, vor allem aber durch das Bildungssystem vermittelt wird.
Umgangssprache
Umgangssprache wird meist als eine Art Ausgleichsvarietät für den großen, heterogenen Bereich zwischen Standardsprache und kleinräumig gebundenen Dialekten verstanden, die zwar deutliche regionale Färbung, jedoch keine extremen Dialektismen aufweist. Die Kategorie Umgangssprache lässt sich weiter untergliedern in standardnahe Umgangssprache (auch: regionaler Standard) und dialektnahe Umgangssprache (auch: Regiolekt), da die meisten deutschen Sprecherinnen und Sprecher auch im Alltag eine solche Abgrenzung registrieren.
Dialekt
Dialekt (synonym: Mundart) ist eine sprachliche Varietät mit begrenzter räumlicher Geltung, die sich vor allem in Aussprache und Wortschatz von der sie überdachenden Standardsprache unterscheidet. Dialekte weisen zu anderen Dialekten ein hohes Maß an Ähnlichkeit auf, sodass eine – zumindest teilweise – wechselseitige Verstehbarkeit möglich ist. Oft entwickelte sich der schriftliche Standard einer Sprache aus mehreren gesprochenen Dialekten; Dialekte selbst weisen keine offiziell normierte Schriftlichkeit bzw. Standardisierung auf.
Die Fähigkeit jedes Menschen, innerhalb der Erstsprache verschiedene Sprachvarietäten verstehen zu können bzw. zu sprechen und sich in ihnen ausdrücken zu können, d. h. zwischen Dialekt, regional gefärbter Umgangs-/Alltagssprache, Standardsprache, Fachsprachen, lockerem und sachlichem Stil usw. wechseln zu können, wird als innere Mehrsprachigkeit bezeichnet. (Als äußere oder sprachübergreifende Mehrsprachigkeit wird das Erlernen weiterer Sprachen zusätzlich zur Erstsprache verstanden.)
Die Fähigkeit zu sprachlicher Variation – unterschiedliche Sprachvarietäten oder Register (Code-Switching) – je nach Gesprächspartnerin oder Gesprächspartner, Gesprächsanlass oder kommunikativem Zweck ist eine wichtige grundlegende Kompetenz, die zwischenmenschliche Kommunikation wesentlich erleichtern und bereichern kann.
Mehr Informationen finden Sie im Portalbereich zur Bedeutung des Dialekts bzw. der inneren Mehrsprachigkeit.